Betreuungs- und Fördergelder für Kindertagespflege von Babys und Kleinkindern
Die Eltern bezahlen eine feste monatliche Betreuungspauschale. Berechnungsgrundlage ist der wöchentliche Betreuungsumfang.
Die monatlichen Betreuungskosten für Kindertagespflege werden vom Kreis Groß-Gerau wie folgt gefördert:
- Monatliche Geldleistung an Tagespflegepersonen und Kostenbeiträge der Eltern ab 01.01.2025 (PDF)
- Ein Antragsformular des Jugendamtes Kreis Groß-Gerau sowie das Formular Arbeitszeitnachweis des Arbeitgebers finden Sie hier zum Download:
- Förderantrag (Antragsformular) ab 01.04.2023 (PDF)
- Arbeitszeitbescheinigung ab 01.07.2019 (PDF).

